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Ausnahmeregelung zur Präsenz trotz Inzidenz

Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 11.05.2021
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Die  Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 10.05.2021 erlaubt Ausnahmen von der Untersagung des Präsenzunterrichts nur in Form von Wechselunterricht sowie von der Untersagung der Präsenzbeschulung für Berufsbildungseinrichtungen (nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 des Berufsbildungsgesetzes) und macht damit Berufliche Weiterbildung unabhängig von Inzidenz in Präsenz möglich.

Damit sind laut IHK Chemnitz Verbundlehrgänge, ÜLU/übA, Meisterkurse und weitere unaufschiebbare berufliche Fort- und Weiterbildungen mit anerkanntem Abschluss sowie Sach- und Fachkundeprüfungen aufgrund staatlicher Anforderungen für die Berufsausübung inzidenzwertunabhängig durchführbar. Voraussetzung ist allerdings, dass Teilnehmende zweimal in der Woche getestet werden.

Zuletzt geändert am: 11.05.2021 um 11:27

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Online-Seminar 'Aktuelles aus dem Arbeitsrecht'

Datum und Uhrzeit
19.05.2020 (16:00 Uhr)
Ende
19.05.2020 (17:00 Uhr)
Referent
UV
Kategorie
Weiterbildungen

Expertenrunde des UV Sachsen zum Thema „Aktuelles aus dem Arbeitsrecht“

Referentin Dr. Iris Henkel, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei Petersen Hardraht Pruggmayer

Zugangsdaten nach Anmeldung bis zum 18. Mai 2020 unter info@uv-sachsen.org .

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